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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Möbel Arcade, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle, auch künftige Geschäftsbeziehungen sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Sollten Einkaufsbedingungen des Käufers davon abweichen, so gelten diese nur, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt wurden. Alle vertraglichen Abreden bedürfen der Schriftform, mündliche Vereinbarungen sind für beide Vertragspartner unverbindlich.

2. Preis
Die Preisangaben verstehen sich zuzüglich Anlieferung sowie jeweils geltender Mehrwertsteuer. Wir sind zur Erhöhung der vereinbarten Preise dann berechtigt, wenn sich zwischenzeitlich Preise unserer Vorlieferanten, unsere Kosten oder die Kosten für Fracht, Zölle, Steuern und Abgaben erhöhen.

3. Lieferung
Jeder Auftrag wird von uns unter Abgabe einer voraussichtlichen Lieferzeit bestätigt. Eine verbindliche Lieferzeit wird nur im Einzelfall auf ausdrücklichen Wunsch zugesagt. Unverschuldete Hindernisse in der Herstellung, Betriebsstörungen, Rohstoffverknappung, Lieferungsstörungen unserer Vorlieferanten berechtigen uns zu einer angemessenen Nachlieferfrist oder Stornierung des Auftrags. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf von uns zu verantwortender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Maße, Farben, Abbildungen oder Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wird. Geringe Farbabweichungen im Holz durch verschiedenartige Struktur sowie Haarrisse und Sichtbarkeit der Leimfugen in den lackierten / gebeizten Flächen sind unvermeidbar. Kleine Farbabweichungen in den Bezugsstoffen und Ledern (insbesondere bei Nachbestellungen) müssen wir uns vorbehalten und berechtigen nicht zu Mängelanzeigen. Die im Katalog angegebenen Maße sind ca.- Maße und können geringfügig von unseren Angaben abweichen.

4. Gewährleistung
Etwaige Beanstandungen, insbesondere bei offenen Mängeln, sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht erkannt werden, sind unverzüglich nach der Feststellung , jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Empfang der Ware zu rügen. Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Ware nach Art, Menge und Beschaffenheit genehmigt.
Bei Geltendmachung von Transportschäden ist der Schaden beim Anliefern auf dessen Lieferschein zu rügen. Im Falle von Beschädigungen bei Bahnsendungen oder Speditionssendungen sind alle Rechte durch eine Tatbestandsaufnahme sichern zu lassen. Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen behalten wir uns vor, Nachbesserung oder Nachlieferung zu leisten Wandelung oder Minderung zu gestatten. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, gewähren wir nach unserer Wahl Wandelung oder Minderung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel wurde verursacht durch von uns zu vertretende grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Rücksendungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung, andernfalls wird die Annahme verweigern. Ansprüche aus Mängelrügen berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.

5. Zahlung
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, neben eventuellen Gerichtskosten auch alle außergerichtlichen Kosten (insbesondere Rechtsanwalts- bzw. Betreibungskosten) zu zahlen. Zahlungseingänge werden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet und können nur anerkannt werden, wenn diese Zahlungen direkt an unsere Firma geleistet werden. Im Falle der Annahme von Wechseln und Schecks gilt der geschuldete Betrag mit der Einlösung der Zahlungsmittel als bezahlt. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung werden die gesamten offenen Rechnungen sofort fällig. Verzugszinsen werden in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. Zahlungsziele sind den aktuellen Rechnungen der Firma Möbel Arcade zuentnehmen.

6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung ab Werk auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers so geht bereits vom Tage der Versandbereitstellung die Gefahr auf den Besteller über.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig bestehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns schriftlich zu benachrichtigen.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt jedoch uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Der Käufer ist zur Verpfändung oder Sicherungsübertragung unserer Ware vor vollständiger Bezahlung nicht berechtigt. Der Käufer hat unsere Waren solange diese nicht bezahlt sind, gegen Feuer und Diebstahlgefahr ordnungsgemäß zu versichern. Werden wegen Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren von uns zurückgeholt, so sind vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden höheren Schadens 15 % des Rechnungswertes als Kostenerstattung zuzüglich Wertminderung fällig. Ein niedrigerer Schaden ist vom Kunden zu beweisen.

8. Rücktrittsrecht des Lieferanten
Wird dem Lieferanten nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so kann der Lieferant Sicherheit für die Gegenleistung verlangen oder unter Anrechnung der von ihm gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.

9. Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen und Änderungen sind nur der Firma Möbel Arcade vorbehalten. Die Mehrkosten trägt der Besteller. Der Käufer ist zur Abnahme der Sonderanfertigung verpflichtet, wenn mit der Anfertigung bei uns bereits begonnen wurde.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und sonstige Vertragspflichten des Käufers ist Lage / Ostwestfalen-Lippe, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unseren Geschäftsverbindungen ist Detmold, sofern unser Vertragspartner Vollkaufmann ist. Wir behalten uns das Recht vor, auch beim zuständigen Gericht des Schuldnerwohnsitzes zu klagen.

12. Anzuwendendes Recht
Es besteht Einigung darüber, dass für die Vertragsbeziehung zwischen Lieferant und Besteller ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung gelangt.

    
   
 

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